Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von
Patty Lee® Marketing
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Dienste der Agentur Patty Lee® (nachfolgend „der Auftragnehmer“).
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu.
(3) Auch ohne ausdrücklichen Widerspruch gelten diese AGB als vereinbart, wenn der Auftraggeber Leistungen in Anspruch nimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, sofern sie schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.
(5) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Jeder Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Alle erbrachten Leistungen – wie Konzepte, Entwürfe, Texte, Bilder, Programmcode oder sonstige Werke – unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, erstellte Werke angemessen zu signieren und für Eigenwerbung zu nutzen.
(3) Veränderungen, Nachahmungen oder Bearbeitungen von Entwürfen oder Reinzeichnungen sind ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig.
(4) Der Auftraggeber erhält – sofern nicht anders vereinbart – ein einfaches Nutzungsrecht für den jeweils vereinbarten Zweck. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.
(5) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung und ist honorarpflichtig.
(6) Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.
3. Vergütung
(1) Sämtliche Tätigkeiten des Auftragnehmers sind vergütungspflichtig, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Kostenvoranschläge und Angebote sind grundsätzlich unverbindlich, sofern der Projektumfang nicht abschließend definiert wurde.
(3) Ein zusätzlicher Aufwand oder Mehraufwand, insbesondere durch Projekterweiterungen, Projektänderungen, Projektauflösungen, vorzeitige Beendigungen oder Kündigungen sowie durch Zeiten für Recherchen oder die Einbindung von Fremdleistungen, wird nach Umfang, Vertragslaufzeit und tatsächlichem Aufwand gesondert, auch als Abschluss, berechnet.
(4) Beim Einkauf von Fremdleistungen (z. B. Fotografie, Lizenzen, Übersetzungen, Produktion) berechnet der Auftragnehmer eine Agenturprovision in Höhe von 15 % des Nettopreises.
(5) Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist gesondert zu vergüten.
(6) Für Präsentationen steht dem Auftragnehmer ein Honorar zu, auch wenn es nicht zu einer Beauftragung kommt.
4. Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ist mit Ablieferung der Leistung oder Zugang der Rechnung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Bei Teilabnahmen ist eine entsprechende Teilvergütung sofort fällig.
(3) Dauert ein Auftrag länger an oder erfordert hohe Vorleistungen, kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
(4) Zahlungen sind ausschließlich auf das angegebene Geschäftskonto zu leisten.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu berechnen.
5. Vertragsunabhängige und kostenlose Dienste
(1) Bei unentgeltlichen Diensten kann der Auftragnehmer jederzeit Art und Umfang ändern oder einstellen.
(2) Bei kostenpflichtigen Diensten können Anpassungen an Technik oder Gesetzeslage vorgenommen werden.
6. Eigentumsvorbehalt und Daten
(1) An Entwürfen, Reinzeichnungen, Dateien und Konzepten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
(2) Eine Herausgabe offener Dateien erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverlust durch höhere Gewalt, technische Defekte oder unsachgemäßen Umgang.
7. Produktionsüberwachung und Belegmuster
(1) Produktionsüberwachung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Produktionsüberwachung notwendige Entscheidungen zu treffen.
(3) Von allen Produktionen sind mindestens fünf einwandfreie Belege unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
8. Haftung
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge sorgfältig aus.
(2) Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und den vereinbarten Nettopreis begrenzt.
(3) Für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet.
(4) Fremdleistungen erfolgen auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Vorlagen, Daten und Ergebnisse vor Produktion sorgfältig zu prüfen. Mit seiner Freigabe übernimmt er die Verantwortung.
(6) Beanstandungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich geltend zu machen.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Laufzeitgebundene Verträge oder auch nachträglich beauftragte, einzelne Bausteine und Dienste verlängern sich automatisch um die ursprüngliche Vertragslaufzeit, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf schriftlich gekündigt werden.
(2) Der Auftragnehmer ist zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ohne vorherige Abmahnung berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen anwendbares Recht oder gegen diese AGB verstößt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform und werden erst wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer bestätigt wurden.
10. Abtretung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verträge oder Rechte an Dritte zu übertragen, sofern die ordnungsgemäße Leistungserbringung gewährleistet bleibt.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Kleve.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.